Termine und Preise

Baby-Musikgarten

Für Babys von 0 bis 1 ½ Jahren, mit Begleitung
Wöchentlich 45 Minuten
Monatliche Gebühren 20,- €

Termine

Montag: –
Dienstag: 10:50 – 11:35 Uhr
Mittwoch: 09:50 – 10:35 Uhr und 10:40 – 11:25 Uhr
Donnerstag: –
Freitag: 09:50 – 10:35 Uhr

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Musikgarten 1

Für Kleinkinder von 1 ½ bis 3 Jahren, mit Begleitung
Wöchentlich 45 Minuten
Monatliche Gebühren 20,- €

Termine

Montag: –
Dienstag: 10:00 – 10:45 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 09:45 Uhr
Donnerstag: 14:15 – 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 09:45 Uhr

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Musikgarten 2

Für Kinder von 3 bis 4 Jahren, mit Begleitung
Wöchentlich 60 Minuten
Monatliche Gebühren 25,- €

Termine

Montag: 16:10 – 17:10 Uhr
Dienstag: –
Mittwoch: –
Donnerstag: 15:05 – 16:05 Uhr
Freitag: –

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Musik und Tanz 1

Für Kinder von 4 bis 5 Jahren
Wöchentlich 60 Minuten
Monatliche Gebühren 25,- €

Termine

Montag: 14:00 – 15:00 Uhr und 15:05 – 16:05 Uhr
Dienstag: –
Mittwoch: –
Donnerstag: –
Freitag: –

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Musik und Tanz 2

Für Kinder von 5 bis 6 Jahren
Wöchentlich 60 Minuten
Monatliche Gebühren 25,- €

Termine

Montag: 17:10 – 18:10 Uhr
Dienstag: –
Mittwoch: –
Donnerstag: 16:10 – 17:10 Uhr
Freitag: –

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Blockflötenunterricht

Dienstag- oder Mittwochnachmittag
Nach Absprache

Preise

1 Schüler: 30 Minuten wöchentlich: 35,- € Monatlich
2 Schüler: 30 Minuten wöchentlich: 28,- € Monatlich/Pro Schüler
3 – 4 Schüler: 45 Minuten wöchentlich: 28,- € Monatlich/Pro Schüler
5 – 6 Schüler: 60 Minuten wöchentlich: 28,- € Monatlich/Pro Schüler

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Die Kurse beginnen im September und im März. Der Einstieg in einen laufenden Kurs ist jederzeit möglich.
Mit Beginn des Kurses erhalten alle Teilnehmer einen Terminplan.

Der Monatsbeitrag wird 11 x im Jahr (August ist gebührenfrei!) fällig. Das zweite angemeldete Kind erhält einen Geschwisterrabatt von 20 %.
Das dritte und jedes weitere angemeldete Kind einer Familie, zahlt die Hälfte der Gebühren.

Für jede verbindliche Anmeldung, die durch Empfehlung zustande kommt, werden einmalig 5,- € erstattet.
Eine Rückerstattung der Gebühren nach vorzeitigem Ausscheiden ist nicht möglich. Von Eltern/Kind versäumte Unterrichtsstunden gelten als gehalten.

Eine Kündigung ist zum Schulhalbjahr, im Februar (zum 1. März) oder im Juli (zum 1. August) möglich.